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   OLG Dresden, 17.09.2002 - 3 W 1149/02   

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https://dejure.org/2002,2610
OLG Dresden, 17.09.2002 - 3 W 1149/02 (https://dejure.org/2002,2610)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17.09.2002 - 3 W 1149/02 (https://dejure.org/2002,2610)
OLG Dresden, Entscheidung vom 17. September 2002 - 3 W 1149/02 (https://dejure.org/2002,2610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR); Verpflichtung des Grundbuchamtes zur Eintragung eines Insolvenzvermerkes für ein Grundstück der GbR

  • zvi-online.de

    InsO § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 11 Abs. 2 Nr. 1
    Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch bei Insolvenz eines Gesellschafters der als Eigentümerin eingetragenen GbR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks an Grundstück einer BGB -Gesellschaft bei Insolvenz eines Mitgesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 46
  • ZIP 2003, 130
  • NZI 2002, 687
  • Rpfleger 2003, 96
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 02.07.2010 - 34 Wx 62/10

    Grundbuchverfahren: Eintragungsfähigkeit eines Insolvenzvermerks für den

    c) Dem kann nicht entgegen gehalten werden, dass Eigentümer nicht der Schuldner - zusammen mit anderen Gesellschaftern -, sondern die GbR ist (so aber OLG Rostock NZI 2003, 648; OLG Dresden NZI 2002, 687; Demharter GBO 27. Aufl. § 38 Rn. 8).
  • OLG Dresden, 05.10.2011 - 17 W 828/11

    Zulässigkeit eines Insolvenzvermerks hinsichtlich eines Gesellschafters einer als

    Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat die Eintragung eines Insolvenzvermerks im Jahre 2002 abgelehnt (ZInsO 2002, 1031 ; ebenso OLG Rostock Rpfleger 2004, 94 ).
  • LG Duisburg, 07.04.2006 - 7 T 63/06

    Insolvenzvermerk bei Gesamthandeigentum

    Vor allem in Teilen der neueren Rechtsprechung wird demgegenüber die Auffassung vertreten, die insolvenzrechtlichen Verfügungsbeschränkungen betreffend einen Schuldner, der an einer grundbesitzenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts beteiligt ist, könnten nach dem Wortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 1 InsoO nicht im Grundbuch vermerkt werden, weil das eingetragene Recht nicht dem Schuldner persönlich, sondern der Gesellschaft zustehe (vgl. OLG Dresden NZI 2002, 687; OLG Rostock NZI 2003, 648 f.; LG Leipzig Rechtspfleger 2000, 111; LG Frankenthal Zeitschrift für InsoO 2001, 1760 f., LG Neurupin Zeitschrift für InsoO 2002, 145).
  • OLG Frankfurt, 22.06.2010 - 20 W 231/10

    Eintragung eines Insolvenzvermerks in das Grundbuch bei Insolvenz nur eines

    Die Eintragung des Insolvenzvermerkes wird in diesen Fällen teilweise unter Hinweis darauf abgelehnt, dass es sich um zwei verschiedene Vermögensmassen handelt und es deshalb an der nach § 39 GBO erforderlichen Voreintragung fehle (vgl. OLG Rostock NJW-RR 2004, 260; OLG Dresden NJW-RR 2003, 46; Demharter, a.a.0., § 38 Rn. 8; Bauer-von Oefele, Grundbuchrecht, § 38 Rn. 71).
  • OLG Dresden, 26.09.2005 - 3 W 1135/05

    Eintragung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch

    Und nur die eigenständige Rechts- und Insolvenzfähigkeit einer Gesamthandsgemeinschaft verbietet den Rückgriff auf § 892 Abs. 1 S. 2 BGB als Grundlage zur Eintragung des Insolvenzvermerks (näher dazu Senat, Rpfleger 2003, 96 und Keller, Rpfleger 2000, 201, 203).
  • LG Berlin, 24.03.2016 - 20 T 27/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks in der Insolvenz eines

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass Eigentümer nicht der Schuldner - zusammen mit anderen Gesellschaftern -, sondern die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, so dass den von der Grundstücksgesellschaft bürgerlichen Rechts ... & Partner zitierten Entscheidungen OLG Rostock, Beschluss vom 11. September 2003 - 7 W 54/03 -, ZIP 2004, 44, und OLG Dresden, Beschluss vom 17. September 2002 - 3 W 1149/02 -, ZIP 2003, 130, nicht zu folgen ist.
  • LG Kassel, 21.12.2007 - 3 T 668/07

    Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Grundstückseigentum des Schuldners im

    Dieser Zweck könne indes nicht erreicht werden, wenn als Eigentümer eines Grundstücks nicht lediglich der Schuldner, sondern mehrere Personen als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen seien (ähnlich OLG Dresden, Beschluss vom 17.09.2002 - 3 W 1149/02; LG Frankenthal, Beschluss vom 02.10.2001 - 1 T 197/01 - bestätigt durch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30.05.2001 - 3 W 3/01; LG Leipzig, Beschluss vom 04.10.1999 - 14 T 6178/99 - mit zustimmender Anmerkung von Keller, Rpfleger 2000, 201 (202, 203)).
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